"Musikverlag"

Als Musikverlag bezeichnet man alle Unternehmen, die Musik verbreiten, sowohl in Notenform, durch die Veröffentlichung von Songtexten oder durch die Veröffentlichung von Tonträgern. Zwischen dem Urheber der Musik und dem Verlag besteht eine Vereinbarung über die Verwertungs- und Nutzungsrechte, die der Verlag von dem Künstler benötigt, um dessen Werke zu vertreiben. Um die Verwertung der Rechte sowie der Veröffentlichung und Aufführung der Musik zu regeln sind beide meist Mitglied der GEMA.

Unser GEMA-freies Musikarchiv besteht aus hunderten GEMA-freien Musikstücken. Bei diesen müssen Sie keinen Verlag und keine Verwertungsgesellschaft vergüten, um die Musik zu verwenden, denn die Verwertungsrechte sind im Kaufpreis eingeschlossen und im Lizenzvertrag zugesichert und geregelt. Siehe auch Musik-produktion

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