Musik-Bearbeitung meint einerseits die direkte Arbeit am Notenmaterial,
also das Verändern z.B. des Arrangements,
der Instrumentierung, der Rhythmik oder Harmonik.
Diese Bearbeitung wird heutzutage durch moderne Computersoftware zur Musik-Bearbeitung
enorm erleichtert. Bei diesen Bearbeitungen muss immer das Urheberrecht
des ursprünglichen Komponisten gewährleistet
sein, deshalb sind einige juristische Fragen zu klären, wenn eine unabhängige
eigenständige künstlerische Leistung in der Bearbeitung erkennbar
ist, kann auch die Bearbeitung als geschütztes künstlerisches Werk bei
einer Verwertungsgesellschaft wie
der GEMA angemeldet werden. Natürlich ist dafür
vor allem anderen die Zustimmung des eigentlichen Urhebers
erforderlich.
Anderseits wird damit heute häufig die tontechnische Bearbeitung einer Aufnahme gemeint, die Optimierung des Frequenzgangs, Rausch- oder Knackserentfernung und Mastering.