Alle auf GEMAfreie-Welten.de angebotenen Soundinhalte (Klänge, Ringtones,
Musikstücke, Jingles) sind garantiert frei von Rechten einer Verwertungsgesellschaft
(GVL, GEMA-, SUISA-, AKM-frei, ASCAP-free).
Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern hat bei uns jedes Musikstück einen
anderen Preis. Wir unterscheiden deutlich zwischen kurzen "Loops"
und langen, ausproduzierten Liedern.
Zulässige Verwendung unserer Inhalte:
Alle Soundinhalte unseres Online-Archivs wurden von oder im Auftrag von GEMAfreie-welten.de
erstellt und dürfen je nach Lizenzmodell zeitlich unbegrenzt genutzt werden.
Zu unseren Musik- Lizenzmodellen gehören seit dem 15.09.2007 alle gängigen
Verwendungszwecke, angefangen bei der "Privat- Lizenz" (Studentenprojekte,
Hobbyfilmer etc.) bis hin zu professionellen Kino- Spots. Untersagt ist die
Nutzung, Verbreitung und Bereitstellung der einzelnen Sounds & Klänge
in der Form wie sie hier zu finden sind (zB. auf Sampling-CDs, CD-ROMs oder
in einem Internet-Archiv, das Anbieten der Soundfiles zum Download für
Dritte). Das Setzen eines direkten Links auf eines unserer Sound- oder Vorhörfiles
ist verboten.
Sollten Sie vor dem 15.09.2007 Musikstücke bei uns erworben haben, so
gilt folgender Abschnitt:
Untersagt ist das Bereitstellen oder Weiterverkaufen der Soundfiles, Klänge
und Musikstücke in Templates, Software, es sei denn, Sie haben hierfür
nachträglich bei uns eine Lizenz erworben.
Weitere Informationen können
Sie unseren AGB entnehmen.
Allgemeine rechtliche Hintergründe:
Sie brauchen immer die Einwilligung des Urhebers, wenn Sie sein Werk verwenden
möchten. Musikkompositionen und auch Geräusche oder Klingeltöne
sind urheberrechtlich geschützte Werke. Für die öffentliche Aufführung
dieser Werke sind GEMA-Gebühren fällig, falls der Komponist Mitglied
der GEMA ist. Die GEMA wahrt die Aufführungsrechte aller Werke Ihrer Mitglieder.
Es ist also den Komponisten nicht möglich, einzelne Werke GEMA-frei zur
Verfügung zu stellen.
Die Werke, die auf dieser Seite angeboten werden, sind alle frei von
GEMA-Gebühren. GVL fällt ebenfalls nicht an.